Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Eine Anmeldung ist für uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages und bedingt die Anerkennung unserer Reisebedingungen. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen ein zu stehen. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn dem Teilnehmer die Anmeldebestätigung zugegangen ist, unabhängig davon, ob schon eine Anzahlung erfolgte. Der Abschluss einer Reiserücktritts Versicherung wird empfohlen!
2. Bezahlung
Mit Zugang der Reisebestätigung wird eine 50%ige Anzahlung des Camp Preises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die kompletten Reiseunterlagen werden nach Eingang der Buchung ausgehändigt, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn. Ohne Zahlung des vollen Betrages bis 14 Tage vor Reisebeginn besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, verpflichtet jedoch zur Zahlung der Storno Gebühren. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Programm.
4. Leistungsänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind erlaubt, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht stören. Abweichungen wie z.B. andere Fahrtrouten, andere Verpflegungen, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer Reiseablauf können sich aus wettertechnischen oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten hierdurch Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Sollten Änderung des Transportmittels notwendig sein um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns diese vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Rücktritt
Der Teilnehmer kann immer von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Abmeldung schriftlich bei uns eingegangen ist. Folgende Storno Kosten werden dabei fällig: Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10%, ab 29 Tage vor Reisebeginn: 30%, ab 14 Tage vor Reisebeginn: 60%, ab 7 Tage vor Reisebeginn: 90%, bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises. Wichtig: Bei Stornierung nach erfolgter Umbuchung auf einen späteren Termin wir der ursprünglich gebuchte Termin als Reisebeginn zugrunde gelegt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung wird dringend empfohlen.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Camp Beginn von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen (oder laut Programmbeschreibung abweichend) nicht erreicht wird. Eventuelle Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen. Der einbezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer umgehend zurückerstattet. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wird eine einzelne Reiseleistung von Ihnen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen gewichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht in Anspruch genommen, werden wir uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen (Hotel- und Übernachtungskosten). Ein Anspruch auf Erstattung besteht allerdings nicht.
8. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei bestätigter Umbuchung werden die tatsächlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch EUR 25.– berechnet. Bei kurzfristiger Umbuchung, innerhalb von 12 Tagen vor Reisebeginn, ist die Umbuchungsgebühr mindestens EUR 50.–.
9. Voraussetzungen zur Teilnahme
Jeder der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann an den angebotenen Veranstaltungen teilnehmen. Die Anforderungen sind aus der Ausschreibung ersichtlich. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen oder sich und andere Teilnehmer gefährden, ist der zuständige Guide jederzeit berechtigt denjenigen von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Während allen Biketouren besteht Helmpflicht. Die Aufzeichnung der Reisedaten mit GPS-Geräten ist nur für private Zwecke gestattet. Eine Veröffentlichung, in welcher Art auch immer, ist verboten.
10. Kündigung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt
Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstaltungsteilnehmer als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Das gleiche gilt, wenn Reisen wegen äußerer Umstände wie z.B. extremer Witterungsbedingungen, Verletzung eines Teilnehmers usw., nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Soweit Verträge mit Leistungsträgern stornieren können, wird der Reisepreis abzüglich Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
11. Haftung
Wir haften als Veranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und –abwicklung unter Berücksichtigung der jeweiligen orts- und landesüblichen Gegebenheiten. Ebenso haften wir für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
12. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Da Mountainbiking zu hohen körperlichen Belastungen führt, sollten Sie durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Mountainbiking ist eine Gefahrensportart, welche fahrtechnisches Können erfordert. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Mountainbiketouren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung durch den eigenverantwortlich handelnden Guide nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Teilnehmer stets bewusst sein. Für Schäden, die durch Missachtung der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Guides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder beim Transport. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften wir ebenfalls nicht.
13. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung des Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist.
14. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Guide zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise beanstandet wurde.
15. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisenund Gesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt auch, wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollte deshalb die Reise nicht angetreten werden, wird dies wie einen Rücktritt von der Reise behandelt.
16. Haftung für gemietete Bikes und Testbikes
Für gemietete Bikes sowie Testbikes, auch solche, die im Reisepreis eingeschlossen sind, haftet der Kunde für jegliche Beschädigung oder Verlust in vollem Umfang.
17. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Reisen oder Reiseleistungen wie Hotel, Mietbike, Bahntransport etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des betreffenden Vertragspartners.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
19. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.
20. Datenschutz
Alle datenschutzrechtlichen Einzelheiten werden unter der Rubrik „Datenschutz“ auf unserer Homepage im Einzelnen dargestellt. Mit Einwilligung in unsere AGB`s erklären Sie sich auch mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.
21. Veranstalter
well2-fit
Gaby Buchner
Sonnenfeld 21
83122 Samerberg
Inhaberin: Gaby Buchner
Telefon: +49 (0) 171 792 33 56
E-Mail: info@well2-fit.de
Bankverbindung: Gaby Buchner: DKB, IBAN DE75 1203 0000 1057 6256 73, BIC: BYLADEM1001
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